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PREISE WIE FUNKTIONIERT Call by Call?
01025 Preise
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Alle Preise inkl. 19% USt. Die Abrechnung erfolgt im Minutentakt (60/60). Der bei Gesprächsbeginn gültige Preis findet über die gesamte Dauer des Gesprächs Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten unter der VNB-Kennzahl 01025

1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss
1.1. Die Bonitel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg, AG Hamburg HRB 160469, (nachfolgend "Gesellschaft"), bietet bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call, d.h. ohne Voranmeldung, unter der VNB-Kennzahl 01025 an. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die nachfolgenden, im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in den Geschäftsstellen der Gesellschaft eingesehen werden.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die Gesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Call-by-Call-Dienste
2.1. Die Gesellschaft bietet ihren Kunden Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Telekom Deutschland GmbH oder mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer 01025 vorwählt und die Gesellschaft die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistung gerichtet. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen werden nicht begründet.
2.4. Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses, von dem aus die Dienstleistung genutzt wird, soweit der Anschlussinhaber diese Nutzung selbst getätigt oder einem Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung Dritter entstehen, hat der Anschlussinhaber zu entrichten, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Anschlussinhaber hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass er eine unbefugte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
2.5. Dem Kunden obliegt es, sich vor Nutzung der Dienstleistung der Gesellschaft über den dafür geltenden Preis zu informieren. Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich aus den bei Verbindungsbeginn gültigen, unter http://01025.eu veröffentlichten Preisen. Zudem wird dem Kunden der Preis für die Verbindung zu der von ihm angewählten Zielrufnummer vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit seiner Verbindung gemäß § 66b TKG angesagt. Mit dem Fortsetzen der Verbindung nach der Preisansage erklärt der Kunde sein konkludentes Einverständnis mit dem angesagten Preis.
2.6. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der Telekom Deutschland GmbH, in Rechnung gestellt. In der Regel werden die Dienstleistungen monatlich abgerechnet. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, längere Rechnungsintervalle zu wählen. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen.
3.2. Der Kunde kann Beanstandungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt ist. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Beanstandung unterlässt, gilt der Rechnungsbetrag als genehmigt.
3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weiteren Schaden (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.
3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rechnung auch die über die Gesellschaft getätigten Verbindungen einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
3.5. Der Kunde kann gegenüber der Gesellschaft nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3.6. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann die Gesellschaft Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwaltskanzleien mit der Einziehung der Forderung beauftragen

4. Haftung der Gesellschaft
4.1. Die Gesellschaft leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4.2. Soweit eine Verpflichtung der Gesellschaft zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, haftet die Gesellschaft abweichend von Ziffer 4.1 bis zu einem Betrag von 12.500,-- EUR je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung im vorstehenden Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Mio. EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch die Gesellschaft verursacht wurde.
4.3. Die gesetzliche Haftung der Gesellschaft bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.4. Soweit die Haftung der Gesellschaft wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Gesellschaft nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nutzen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
5.3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft erfolgen.

6. Datenschutz
6.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden von der Gesellschaft nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die EU-DSGVO, das BDSG, das TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
6.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) oder soweit Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden (Verkehrsdaten).
6.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung benötigt werden, speichert die Gesellschaft diese Daten für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung, es sei denn, der Kunde erhebt Einwendungen gegen die Rechnung. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der im vorstehendem Satz 1 geregelten Frist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht worden sind, trifft die Gesellschaft weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach § 45i Abs. 1 TKG.
6.4. Der Kunde willigt darin ein, dass die zur Rechnungsstellung erforderlichen Daten von der Gesellschaft an Dritte gemäß Ziffer 3.1. übermittelt werden.

7. Schlichtungsverfahren
Ist der Kunde der Ansicht, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung des Vertrages über die Call-by-Call-Dienstleistung der Gesellschaft bezieht und mit den in § 47a Absatz 1 Ziffern 1 - 3 TKG genannten Regelungen zusammenhängt, ist der Kunde ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) zu stellen. Der Antrag ist an die BNetzA, Telekommunikation - Verbraucherschlichtung, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, zu richten. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner und Antragsziel, einen Vortrag, aus dem sich die Verletzung von Pflichten der Gesellschaft ergibt sowie eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die der Antragsteller sein Begehren stützt. Außerdem soll der Antrag einen Nachweis enthalten, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt.

8. Schlussbestimmungen
8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagenden Partei Hamburg oder der Sitz des Beklagten, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Gesellschaft unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR). Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten unter der VNB-Kennzahl 01025

VERBRAUCHERINFORMATIONEN GEMÄß 43a TKG

1. Anbieter
Bonitel UG (haftungsbeschränkt)
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Registergericht Hamburg: HRB 160469
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Neils Shoobridge

2. Kundenservice
Tel.: 0180 528 09 80
(14 ct/Min aus allen deutschen Netzen)
Fax: 0180 500 45 14
(14 ct/Min aus allen deutschen Netzen)
Internet: http://www.01025.eu
E-Mail: info[at]01025.eu

3. Die Call-by-Call-Angebote der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) können von Teilnehmeranschlusskunden der Telekom Deutschland GmbH ohne Voranmeldung durch den Kunden und ohne Vereinbarung einer Vertragslaufzeit, eines Mindestumfangs oder einer Mindestdauer der Nutzung genutzt werden, sofern er keine Sperrung des Rufnummernbereiches 010xy beauftragt hat. Auch Telekom-Kunden mit einer dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter können diese durch eine manuelle oder automatisierte Anwahl einer Call-by-Call-Vorwahl im Einzelfall überschreiben. Der Vertrag zwischen der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden kommt in jedem Einzelfall durch Nutzung der Betreiberkennzahl zustande. Der Vertrag beginnt mit der Herstellung der gewählten Verbindung und endet mit dem einzelnen Telefonat.

4.Für die Erbringung von Call-by-Call-Diensten stellt die Bonitel UG (haftungsbeschränkt) als Verbindungsnetzbetreiber eine Verbindung zur gewählten Zielrufnummer her und hält diese mit einer Leistung von 8 Kbit/s aufrecht.

5. Preise
Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich aus den bei Verbindungsbeginn gültigen, unter http://01025.eu veröffentlichten Preisen. Zudem wird dem Kunden der Preis für die Verbindung zu der von ihm angewählten Zielrufnummer vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit seiner Verbindung gemäß § 66b TKG angesagt.

6. Über die Call-by-Call-Dienste der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) sind (0)9009 - Anwählprogramme (Dialer), (0)137 - Massenverkehrs-Dienste, (0)18 - Nutzergruppen, (0)180 - Service-Dienste, (0)181 - Internationale Virtuelle Private Netze und (0)19xyz - Online-Dienste nicht erreichbar.

7. Notdienste sind nur über den zuständigen Teilnehmernetzbetreiber erreichbar. Über die Call-by-Call-Dienste der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) sind Notdienste nicht erreichbar; ein Zugang zu Notdiensten mit Angaben zum Anruferstandort besteht nicht.

8. Der Teilnehmer kann von seinem Teilnehmernetzanbieter verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.

9. Ist der Kunde der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dem Call-by-Call-Dienstleistungsangebot der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) seine Rechte als Verbraucher beeinträchtigt sind, kann er zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG bei der Bundesnetzagentur beantragen. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner und Antragsziel, einen Vortrag, aus dem sich die Verletzung von Pflichten der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) ergibt sowie eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die der Antragsteller sein Begehren stützt. Außerdem soll der Antrag einen Nachweis enthalten, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt. Die Antragstellung kann schriftlich per Brief oder Telefax oder im Wege eines Online-Antrages erfolgen. Weitere Informationen zur Antragstellung kann der Kunde auf der Webseite der Bundesnetzagentur erhalten:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE
/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher
/Verbraucherschlichtung/Verbraucherschlichtung-node.html

10. Schlichtungsanträge sind unterschrieben zu richten an die folgende Adresse der Schlichtungsstelle:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Telekommunikation - Verbraucherschlichtung
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax: +49 302 2480 - 518